- kenntlich
- kennen:Mhd. kennen »erkennen; kennen«, ahd. (in Zusammensetzungen) chennan, got. kannjan »bekannt machen, kundtun«, aengl. cennan »kundtun, bestimmen, erklären«, schwed. känna »kundtun, unterweisen; erkennen; kennen« gehen auf germ. *kannjan zurück, das eine Kausativbildung zu dem unter ↑ können dargestellten gemeingerm. Präteritopräsens ist und eigentlich »wissen lassen, verstehen machen« bedeutet.Wichtige Präfixbildungen sind ↑ bekennen (dazu »Bekenntnis«; s. auch den Artikel ↑ bekannt) und ↑ erkennen (dazu »erkenntlich, Erkenntnis; Urkunde«), beachte auch verkennen »nicht erkennen, falsch beurteilen« (17. Jh.). Abl.: Kenner (16. Jh.; bereits im 14. Jh. mitteld. kenner, das aber »Erzeuger, Erkenner« bedeutet), dazu kennerisch (18. Jh.) und Zusammensetzungen wie Kennerblick, Kennermiene; kenntlich (14. Jh.; für älteres mhd. ken‹ne›lich »erkennbar, offenbar, bekannt«); Kenntnis (mhd. kentnisse, kantnisse »Erkenntnis; Kenntnis«; aus dem 2. Partizip gebildet); Kennung seemännisch für »typisches Kennzeichen von Leuchtfeuern, Kennzeichen des Schiffsstandortes« (mhd. kennunge »Erkennung, Erkenntnis«).
Das Herkunftswörterbuch . 2014.